Hausverwaltung 2018-03-23T17:25:46+00:00

Hausverwaltung

Wohnungseigentum und Mietverwaltung

Nachstehende Tätigkeiten werden von uns in der Wohnungseigentums- und Mietverwaltung angeboten, wobei dieser Aufgabenkatalog nicht abschließend ist, sondern individuell auf Ihr Objekt nach einer vorherigen kostenfreien Besichtigung angepasst werden kann. In der Regel wird ausgeführt eine:

Wir können fast alles verwalten …

technische Verwaltung:

  • Durchführung von Ortsterminen
  • Überwachung der Haustechnik
  • Vergabe von Reparaturaufträgen
  • Bestellung von Gebrauchsgegenständen
  • Pflege der Bestandsunterlagen
  • Abschluss von Hausmeisterverträgen (sofern notwendig)
  • Vertragsarbeit bzgl. Revision und Wartung

kaufmännische Verwaltung:

  • Erstellung der Jahresabrechnungen nebst Einzelabrechnungen (Nebenkostenabrechnungen)
  • Verwaltung des Hausverwalterkontos als Treuhandkonto
  • Anlage von Mietkautionen
  • Kontoführung und Zahlungsverkehr (online)
  • Rechnungsprüfung
  • Einzüge der monatlichen Hausgelder durch Lastschrift nebst Überwachung der Zahlungseingänge
  • Vertragsarbeit bzgl. der Versorgungsunternehmen
  • gesamte buchhalterische Verwaltung
  • Abhaltung der jährlichen Eigentümerversammlung (entfällt bei Mietverwaltung)

Die monatliche Vergütung für die Verwaltung einer Mieteinheit richtet sich auch nach Baujahr, Zustand und Anzahl der Einheiten. Ebenfalls steht für Sie als Eigentümer wie auch für die Mieter seitens der Hausverwaltung eine Notfallnummer zur Verfügung, damit auch außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen sofort eine umgehende Kontaktaufnahme möglich ist und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.

Die Verwaltergebühr enthält auch die Kosten für Telefon, Porto und Fahrten zum Objekt, wobei nachstehende Tätigkeiten im Aufgabenkatalog nicht enthalten sind:

  1. Zuarbeit zur Steuererklärung
  2. Modernisierungsmaßnahmen
  3. technische Abnahmen
  4. Sachverständigenberatung
  5. gerichtliche Prozessführung/Mahnverfahren
  6. Unterstützung/ Abwicklung von Wohnungsverkäufen
  7. Abwicklung von Versicherungsschäden unter Anrechnung von Regiekosten

Diese Arbeiten würden nach einem Stundensatz gesondert abgerechnet werden.

Die ebenfalls angebotene Vermietungstätigkeit, für die eine gesonderte Aufwandsentschädigung anfällt, beinhaltet folgende Tätigkeiten:

  • Mieterakquise durch Inserierung im Internet/Presse sowie Anfertigung von Lichtbildern
  • Durchführung von Wohnungsbesichtigungen
  • Auswertung von Mieterfragebögen sowie Bonitätsprüfung
  • Erstellung eines Mietvertrages (zweifach)
  • Aushändigung des Energieausweises
  • Anfertigung von weiteren Schlüsseln
  • Wohnungsübergabe mit Protokoll und Zählererfassung
  • Erstellung und Aushändigung der Wohnungsgeberbescheinigung