Mediation
Mediation ist definiert als „ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.“ § 1 Art. 1 Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG)
Welche Besonderheiten zeichnet die Mediation aus?
- das Verfahren (lat.: Vermittlung) ist freiwillig, vertraulich, eigenverantwortlich sowie unabhängig
- der Mediator unterstützt die Parteien bei der Suche nach allseits zufriedenstellenden Lösungen von Konflikten
- das Verfahren ist flexibel im Ablauf, ergebnisoffen für kreative Lösungen und erheblich weniger zeit- und kostenintensiv, als ein förmliches Gerichtsverfahren
- die Geschäftsverbindung der Parteien wird durch die gemeinsam erarbeiteten Lösungen geschont
- Interna werden nicht in die Öffentlichkeit getragen, so dass ein möglicher Imageverlust verhindert wird
- das Verfahren kann jederzeit von den Parteien beendet werden, z. B. um dann doch gerichtlich vorzugehen
- Ziel: Ausarbeitung einer gemeinsamen Lösung als win-win Situation (kein Gefühl des Verlierens)
